EINKAUFSBEDINGUNGEN BELINTRA SMARTFOLD STERISYSTEM

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Käufe von SMART-FOLD* Belintra Sterisystem™ Lager-, Transport- und Zubehöreinheiten („Produkte“) und Dienstleistungen, die direkt mit deren Installation zusammenhängen

  1. KENNTNISNAHME UND AKZEPTANZ. Jede vom Käufer erteilte Bestellung („Bestellung“) ist ein Angebot an den Verkäufer für den Kauf von Produkten, Dienstleistungen oder Produkten und Dienstleistungen durch den Käufer und unterliegt diesen Einkaufsbedingungen („Bedingungen“). Die Bestellung ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Bestellungen, Angebote, Vorschläge und sonstigen Mitteilungen in Bezug auf die von der Bestellung abgedeckten Produkt- oder Dienstleistungscodes, mit der Ausnahme, dass eine unterzeichnete frühere Vereinbarung (wie z. B. ein Auftragsschreiben, eine Liefervereinbarung, eine Arbeitsanweisung oder eine Geheimhaltungsvereinbarung, die hier als „frühere Vereinbarung“ bezeichnet wird) weiterhin gilt und maßgeblich ist, soweit die darin enthaltenen Bestimmungen nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen.
  2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Alle Zahlungen sind innerhalb von sechzig (60) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Akzeptierte Zahlungsformen sind Scheck und EFT/ACH
  3. FAKTURIERUNG UND FRACHT. Sofern nicht ausdrücklich in der Bestellung unter der Überschrift „Fracht“ angegeben, schließt der Preis der Produkte Lagerung, Handhabung und Verpackung ein, und alle anderen Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, gelten die Versandbedingungen F.O.B. an die vom Käufer angegebene Einrichtung. Der Gesamtpreis schließt auch alle anwendbaren Zölle und Steuern ein, mit Ausnahme der staatlich auferlegten Mehrwertsteuer, die auf der Rechnung des Verkäufers für jede Sendung gesondert ausgewiesen werden muss. Der Verkäufer trägt alle Frachtkosten, die über die normalen Frachtkosten hinausgehen, wenn der Verkäufer aufgrund eigener Handlungen oder Unterlassungen eine beschleunigte Versandmethode anwenden muss, um die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Andernfalls gehen diese Kosten zu Lasten des Käufers.
  4. VERSAND, VERLUSTRISIKO UND LIEFERUNG. „Der Verkäufer wird den Käufer innerhalb von 24 Stunden/1 Tag NACH dem Versand des Produkts per E-Mail benachrichtigen und den Frachtbrief, die Versandart, den Spediteur und den voraussichtlichen Liefertermin angeben. Der Verkäufer stellt dem Käufer innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens eine Checkliste (falls zutreffend) mit den erforderlichen Schritten zur Vorbereitung des Aufstellungsortes zur Verfügung. Die Annahme verspäteter Lieferungen durch den Käufer gilt weder als Verzicht auf das Recht des Käufers, den Verkäufer für daraus resultierende Verluste oder Schäden haftbar zu machen, noch ändert sie die Verpflichtung des Verkäufers, künftige Lieferungen gemäß dem geltenden Zeitplan anzubieten. Die Produkte werden vom Verkäufer verpackt und gekennzeichnet, um eine sichere Ankunft am Bestimmungsort in unbeschädigtem Zustand bei ordnungsgemäßer Handhabung zu gewährleisten. Nachdem die Produkte einem Spediteur für den Transport zum Käufer übergeben wurden, übermittelt der Verkäufer den Frachtbrief an den Käufer und die in der Bestellung angegebene Adresse des Käufers. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Käufers Produkte von Zeit zu Zeit in Losen zu versenden, es sei denn, die Bestellung sieht einen solchen regelmäßigen Versand vor. Die Kosten für den Versand und die Versicherung der Produkte gehen zu Lasten des Verkäufers und sind von diesem zu tragen. Der Verkäufer trägt die Verantwortung und die Kosten für die Vorbereitung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen Transportunternehmen bei Verlust oder Beschädigung der Produkte während des Transports. Sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gehen das Eigentum und das Verlustrisiko an den Produkten mit der Lieferung an die vom Käufer benannte Einrichtung auf den Käufer über.
  5. FORCE MAJEURE. Der Verkäufer haftet nicht für Verspätungen oder Nichterfüllung, die auf ein Ereignis oder einen Vorfall zurückzuführen sind, das bzw. der nicht vernünftigerweise vorhersehbar ist und außerhalb seiner Kontrolle liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, innere Unruhen, feindliche Handlungen, Epidemien, Explosionen, Feuer, Überschwemmungen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsunruhen oder -engpässe, Naturkatastrophen, Aufruhr, Nichtverfügbarkeit oder Mangel an Material, Ausrüstung oder Transportmitteln, Krieg, Handlungen, Forderungen oder gesetzliche Auflagen der Regierung der Vereinigten Staaten oder einer anderen zuständigen Regierungsbehörde oder andere ähnliche Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, sofern der Verkäufer angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses zu beseitigen oder zu überwinden. Der Verkäufer muss den Käufer rechtzeitig durch eine schriftliche Mitteilung über dieses Ereignis informieren.
  6. GARANTIEN. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer nicht der Hersteller der Produkte ist, die gemäß diesen Bedingungen verkauft werden, und dass der Verkäufer alle (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Garantien in Bezug auf die Produkte ablehnt, einschließlich der Garantien der Nichtverletzung von Rechten, des Eigentumsrechts, der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Käufer wendet sich für die Gewährleistung der Produkte ausschließlich an den Hersteller der Produkte. Der Verkäufer garantiert, dass er nichts unternimmt, was die Garantie des Originalherstellers beeinträchtigen könnte. Wenn ein Produkt aufgrund eines Verarbeitungs- oder Materialfehlers nicht gemäß der Herstellergarantie funktioniert, wird der Verkäufer den Käufer in angemessener Weise dabei unterstützen, ein repariertes Produkt oder ein Ersatzprodukt vom Hersteller zu erhalten. Die eingeschränkte, lebenslange Garantie von Belintra ist diesen Bedingungen als Anhang 1 beigefügt.
  7. RÜCKGABE. Die Rückgabe von Produkten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Rückgaberichtlinien, die diesen Bedingungen als Anhang 2 beigefügt sind.
  8. VERTRAULICHKEIT. Jede Vertragspartei (die „empfangende Vertragspartei“) verpflichtet sich, alle vertraulichen oder geschützten Informationen der anderen Vertragspartei (der „offenlegenden Vertragspartei“), einschließlich Unterlagen, Daten oder sonstiger Informationen über nichtöffentliche Geschäftsangelegenheiten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der offenlegenden Vertragspartei („vertrauliche Informationen“), einschließlich der Preisgestaltung, die ihr im Rahmen der Erfüllung dieser Bedingungen und einer früheren Vereinbarung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, und wird die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als die Erfüllung dieser Bedingungen verwenden und wird nicht zulassen, dass die vertraulichen Informationen einer anderen Partei offengelegt oder zugänglich gemacht werden oder von ihr selbst, ihren Bevollmächtigten, Vertretern oder Angestellten kopiert oder vervielfältigt werden, und wird alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Diebstahl, Verlust, nicht von der offenlegenden Partei schriftlich genehmigte Vervielfältigungen oder unrechtmäßige Verbreitung treffen. Jede Partei verpflichtet sich ferner, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihren Mitarbeitern und Unterauftragnehmern, die von diesen Informationen Kenntnis erlangen, die gleichen Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen. Die vorgenannten Geheimhaltungspflichten gelten nicht für solche Daten und Informationen, die die empfangende Partei vorweisen kann: (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung Teil des öffentlichen Bereichs war; (b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bekannt war; (c) nach ihrer Offenlegung ohne Zutun der empfangenden Vertragspartei Teil des öffentlichen Bereichs geworden ist; (d) der empfangenden Vertragspartei nach ihrer Offenlegung von einem Dritten auf rechtmäßige Weise und ohne Einschränkung hinsichtlich der Geheimhaltung oder Verwendung zugänglich gemacht wurde. Verlangt ein Gericht von der empfangenden Partei die Offenlegung vertraulicher Informationen, so kann die empfangende Partei diese offenlegen, jedoch erst nachdem (i) sich nach besten Kräften bemüht, die Offenlegung zu begrenzen, und das Gericht um vertrauliche Behandlung oder eine Schutzanordnung für die Informationen ersucht; und (ii) die offenlegende Partei in angemessener Weise zu benachrichtigen und ihr Gelegenheit zu geben, sich an dem Gerichtsverfahren zu beteiligen. Alle vertraulichen Informationen müssen der offenlegenden Partei auf Verlangen zurückgegeben werden, und die empfangende Partei darf keine Kopien oder Duplikate aufbewahren, es sei denn, dies ist gesetzlich oder durch Vorschriften vorgeschrieben.
  9. DATEN UND ZEICHNUNGEN DES KÄUFERS. Alle Spezifikationen, Blaupausen, dokumentarisches technisches Know-how, Anweisungen, Formen, Modelle, Abgüsse, Formeln, Skizzen, Zeichnungen, Entwürfe, Kundenlisten, Werbetexte, Versandetiketten, Herstellungsverfahren und -prozesse sowie Mitarbeiterlisten, die dem Verkäufer im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden (sowie alle Rechte zur Vervielfältigung oder Neuveröffentlichung des Vorstehenden), im Folgenden „Eigentum“ genannt (i) sind und bleiben das alleinige Eigentum des Käufers, mit Ausnahme der vom Verkäufer vor dem Datum des Inkrafttretens entwickelten exklusiven Designs, (ii) sind gemäß Abschnitt 8 vertraulich zu behandeln und (iii) sind, sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, nach Abschluss der Produktion oder Verarbeitung oder auf Verlangen früher an den Käufer zurückzugeben.
  10. EINHALTUNG DER GESETZE. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle bundes- und einzelstaatlichen Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, soweit sie auf die Leistung des Verkäufers im Rahmen dieser Bedingungen anwendbar sind.
  11. INDEMNITÄT. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von allen Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Urteilen oder Schiedssprüchen, Kosten oder Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, gleich welcher Art und von wem auch immer geltend gemacht (im Folgenden „Verlust“), die sich aus einem Verstoß des Verkäufers gegen diese Bedingungen oder die hierin enthaltenen Garantien ergeben.
  12. VOLLSTÄNDIGE ÜBEREINSTIMMUNG. Die vorliegenden Bedingungen, jeder in diesem Rahmen erteilte Auftrag und jeder frühere Vertrag sind die einzigen Bedingungen, die die Beziehung zwischen den Parteien regeln. Verweise auf Angebote oder Vorschläge des Verkäufers oder des Käufers, die in einer Bestellung vermerkt sind, haben keinen Einfluss auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung.
  13. GELTENDES RECHT; GERICHTSSTAND. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Georgia und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Regeln jeglicher Gerichtsbarkeit in Bezug auf Rechtskonflikte. Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, von den Gerichten des Staates Georgia entschieden werden.

Anlage 1
Belintra Eingeschränkte lebenslange Garantie

Belintra garantiert dem Erstkäufer, dass seine proprietären Produkte bei normalem Gebrauch und normaler Wartung für die Lebensdauer des Produkts, solange es sich im Besitz des Erstkäufers befindet, frei von Verarbeitungs- oder Materialfehlern sind, gemäß den unten aufgeführten Einschränkungen. Defekte Produkte werden nach Belintra’s Ermessen repariert oder ersetzt, ohne dass dem ursprünglichen Käufer Kosten entstehen:

  • Der Kunde muss eine schriftliche Rückgabegenehmigung von der Kundendienstabteilung von Halyard erhalten. Das Produkt muss ordnungsgemäß verpackt und mit einer Kopie des Original-Kaufbelegs und einer Kopie der RMA-Autorisierung zurückgeschickt werden. Bitte rufen Sie 1-844-HALYARD (844- 925-9273) an oder senden Sie eine E-Mail an [email protected], um eine Rückgabegenehmigung zu erhalten.
  • Der Kunde muss die Frachtkosten von und nach Belintra im Voraus bezahlen und die Ware so verpacken, dass sie auf dem Weg zum Werk nicht beschädigt wird. Belintra übernimmt keine Garantie für Frachtschäden zum oder vom Werk. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Produkt auf Verpackungsschäden zu überprüfen, bevor er den BOL unterschreibt.
  • Diese Garantie gilt nicht für Produkte, die durch Missbrauch, unsachgemäßen Gebrauch, Unfälle, Modifikationen, Veränderungen, Manipulationen, Fahrlässigkeit, fehlende Routinewartung oder falsche Anwendung beschädigt wurden, oder für Produkte, die von anderen als Belintra oder seinen autorisierten Vertretern repariert wurden.
  • Bauteile, die nicht von Belintra hergestellt werden, wie z.B. Rollen, Rolleneinsätze, Bauteile aus Gummi oder Kunststoff, Leiterplatten, elektrische Schalter und andere Bauteile sind ebenfalls ausgeschlossen.
  • Für diese Komponenten gibt Belintra die Garantie des Originalherstellers an die Erstkäufer von Belintra/Halyard-Geräten weiter. Bitte wenden Sie sich an das Werk, wenn Sie Fragen zu den Garantien für diese Komponenten haben. Diese Garantie gilt nicht für speziell angefertigte Produkte. Rücksprache mit dem Werk.
  • SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER GARANTIE DARGELEGT, GIBT ES KEINE ANDEREN GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, FÜR DIE EIGNUNG UND/ODER DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER ANDERE GARANTIEN, DIE DURCH HANDELSBRAUCH ODER GESCHÄFTSVERLAUF IMPLIZIERT WERDEN.
  • Die Haftung von Belintra im Rahmen dieser Garantie ist auf die Reparatur und/oder den Ersatz von Produkten beschränkt. Belintra schließt ausdrücklich jede Verantwortung für zufällige oder Folgeschäden aus, die angeblich durch einen Verarbeitungs- oder Materialfehler entstanden sind. Halyard übernimmt im Rahmen dieser Garantie keine Haftung.
  • Kein Vertreter ist befugt, die oben genannte Garantie oder die Haftung von Belintra zu ändern oder zu erweitern.
  • Dieses Dokument ersetzt alle früheren Garantiebestimmungen.

Anlage 2
Rücksendungen Warenpolitik

Autorisierung

Alle Rücksendungen müssen vor der Rückgabe von Halyard genehmigt werden. Der Kunde muss die Rückgabe eines Produkts innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf beantragen. Rücksendegenehmigungen (RGAs) sind dreißig (30) Tage lang gültig. RGAs können entweder telefonisch über den Kundendienst unter 1-844-HALYARD (1-844-925-9273) oder per E-Mail unter [email protected] vereinbart werden. Unberechtigte Rücksendungen können von Halyard auf Kosten des Kunden an diesen zurückgeschickt, von Halyard nach eigenem Ermessen vernichtet oder mit zusätzlichen Gebühren belegt werden, ohne dass dem Kunden eine Gutschrift erteilt wird. Diese Richtlinie gilt für alle Kunden, es sei denn, sie wird durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ersetzt, die besondere Bedingungen für die Rückgabe von Waren enthält.

Rückgabeverfahren

Nach Erhalt einer RGA muss jede Steuererklärung die folgenden Informationen enthalten:

  • Name, Adresse und Kontonummer des Kunden
  • RGA-Nummer
  • Original-Bestellnummer oder Original-Halyard-Bestellnummer
  • Chargennummer und Verfallsdatum, soweit zutreffend

Rückgabepolitik

Defekte und beschädigte Produkte sowie Produkte, die irrtümlich geliefert wurden, können mit vorheriger Genehmigung zurückgegeben werden. Nicht defekte Produkte können nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden zurückgesandt werden, wenn sie sich noch in der Originalverpackung befinden und nicht geöffnet oder benutzt worden sind. Frachtkosten und Wiedereinlagerungsgebühren können anfallen, wie in den Abschnitten Wiedereinlagerungsgebühren und Frachtkosten unten angegeben. Das Produkt muss innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden. Die folgenden Produkte können nicht zurückgegeben werden:

  • Produkte, die mehr als sechzig (60) Tage zuvor gekauft wurden.
  • Spezial- oder Sonderanfertigungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder als nicht rückgabefähig verkauft werden.
  • Produkte, die in einer veränderten oder beschädigten Verpackung oder in einer anderen Verpackung als der Originalverpackung zurückgegeben werden.
  • Rücksendungen sind nach staatlichem Recht verboten.
  • Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer RGA-Nummer keine Garantie für einen Kredit darstellt. Die Erteilung einer Gutschrift hängt vom bestätigten Empfang/der Überprüfung der zurückgesandten Produkte ab und unterliegt den anderen Bedingungen dieser Richtlinie.

Beschädigungen oder Fehlmengen

Um jegliche Verzögerung bei der Klärung von Schadens- oder Fehlmengenansprüchen zu minimieren, ist der Kunde verpflichtet, alle Belege für alle gelieferten Produkte vor der Annahme der Lieferung durch den Spediteur durch den Kunden zu belegen. Alle Schäden oder Fehlmengen müssen auf dem Frachtbrief oder Konnossement des Spediteurs vermerkt und vom Kunden gegengezeichnet werden. Die beschädigten Produkte müssen im Originalkarton verbleiben, falls eine Inspektion durch den Spediteur erforderlich ist. Der Kunde muss Halyard innerhalb von sechzig (60) Werktagen nach Erhalt der Ware über Transportschäden oder Produktmängel informieren und eine RGA beantragen, andernfalls ist Halyard nicht verpflichtet, eine Gutschrift zu erteilen oder für einen Produktaustausch zu sorgen. Wenden Sie sich an den Halyard-Kundendienst unter 1-844-HALYARD oder per E-Mail an [email protected], um Schäden oder Fehlmengen zu melden.

Von Halyard irrtümlich gelieferte Produkte

Der Kunde muss Halyard innerhalb von sechzig (60) Werktagen nach Erhalt der Ware über etwaige Versandfehler oder Streitigkeiten informieren und eine RGA beantragen. Von Halyard irrtümlich gelieferte Produkte können gegen volle Gutschrift zurückgegeben werden (falls zutreffend), vorausgesetzt, dass solche Rückgaben ungeöffnet sind und innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt erfolgen.

Defektes Produkt

Defekte Produkte, ordnungsgemäß festgestellte beschädigte Produkte und Rücksendungen, die auf einen Fehler von Halyard zurückzuführen sind, können auf Kosten von Halyard und gegen eine vollständige Gutschrift zurückgesandt werden, vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Richtlinie.

Wiedereinlagerungsgebühr

Für alle Rücksendungen mit Ausnahme von defekten, beschädigten und irrtümlich gelieferten Produkten wird eine Rücknahmegebühr von 25 % erhoben.

Fracht

Alle Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.